Zu den sog. Freiheitsdelikten gehören namentlich die Straftatbestände der Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung, welche als sog. «Massenstrafverfahren» sehr häufig und in unterschiedlichster Intensität Gegenstand eines Strafverfahrens bilden. Zu den schwereren und meist in Zusammenhang mit weiteren Delikten stehenden Freiheitsdelikten zählen der Menschenhandel und die Geiselnahme.
Die Beratung und Verteidigung in solchen Fällen bedarf meist einer vertieften Auseinandersetzung mit dem sozialen und familiären Umfeld der Parteien, da diesem gewöhnlich eine zentrale Bedeutung bei der Rekonstruktion des strafrechtlich relevanten Sachverhalts zukommt.