Während das allgemeine Strafrecht alle im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) geregelten Straftatbestände umfasst, werden die in den Nebengesetzen geregelten Delikte unter dem Oberbegriff Nebenstrafrecht zusammengefasst. Als Beispiele seien etwa die Strafbestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) geannt.
Das Nebenstrafrecht gewinnt mit zunehmender Regulierung und Partikularisierung des Rechts im Rahmen der Strafrechtspflege zunehmend an Bedeutung.