Gefälschte Urkunde oder straflose schriftliche Lüge? Urkundenfälschung und Falschbeurkundung sind die zentralen Straftatbestände des Urkundenrechts. Im wirtschaftlichen Umfeld bildet die falsche Bilanzierung regelmässig Gegenstand von Anklagen. Vertiefte Kenntnisse des Buchführungs- und Rechnungslegungsrechts sind daher unerlässlich, um eine fachkundige Vorberatung zu gewährleisten und eine wirksame Verteidigungs- und/oder Kommunikationsstrategie aufzubauen.
Urkundendelikte erfordern oft vertiefte Kenntnisse aus anderen raechtlichen und wirtschaftlichen Fachbereichen. Darüber verfügen unsere Spezialistinnen und Spezialisten.