Ihre effektive Strafverteidigung

Um effektive Strafverteidigung gewährleisten zu können, sollten Sie in jedem Fall einige einfache Regeln befolgen:

Lassen Sie sich frühzeitig umfassend über mögliche strafrechtlich relevante Vorgänge in Ihrem persönlichen oder geschäftlichen Umfeld beraten. Gleiches gilt, wenn Sie behördlich zu einer Befragung vorgeladen werden oder einen Strafbefehl erhalten.

Im Falle einer Festnahme oder Verhaftung dürfen Sie schweigen. Das ist Ihr Recht. Niemand muss sich selbst belasten. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Schweigen kann auch dann geboten sein, wenn Sie nichts mit der Sache zu tun haben und unschuldig sind.  

Sie haben das Recht, jederzeit einen Anwalt bzw. Strafverteidiger Ihrer Wahl beizuziehen und zu konsultieren. Verlangen Sie nach einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger unseres Netzwerks.

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Den Bürgerinnen und Bürgern tritt in keinem anderen Rechtsbereich eine so gut organisierte, spezialisierte und mit Macht ausgestattete Behörde entgegen, wie im Strafrecht bzw. im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft.

Die Einleitung eines Strafverfahrens kommt oft überraschend. Der Ablauf und die Dauer eines Strafverfahrens belasten Private und ihr Umfeld, aber auch Unternehmen und ihre Reputation regelmässig stark. Deshalb bedarf es im Strafverfahren stets einer raschen, fachkundigen und effektiven Strafverteidigung.

Strafverteidiger.ch ist die erste institutionalisierte Kooperation und das landesweit einzigartige Netzwerk spezialisierter Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger.

Schweizerisches Kompetenzzentrum für Strafverteidigung

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